Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hearts & Tails AG
Gärtnerstrasse 46, 4057 Basel, Schweiz
UID: CHE-256.554.470
E-Mail: hello@heartsandtails.ch
Fassung vom 28. August 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Hearts & Tails AG, Gärtnerstrasse 46, 4057 Basel (nachfolgend «Hearts & Tails AG»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).
- Die AGB gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Hearts & Tails AG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos leistet. Abweichungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Hearts & Tails AG.
- Als Konsument gilt, wer den Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Alle übrigen Kunden gelten als Geschäftskunden. Bestimmungen, die ausdrücklich nur für die eine oder andere Kategorie gelten, sind entsprechend bezeichnet.
- Hearts & Tails AG kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses publizierte Fassung.
2. Angebot, Vertragsschluss und Reservation
- Angebote, Preislisten, Kataloge und Darstellungen jeder Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Offerten sind, sofern nichts anderes vermerkt ist, 30 Tage gültig.
- Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Hearts & Tails AG oder mit der Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.
- Termine und Material werden ab Auftragsbestätigung bis zum Ablauf der Frist für die vereinbarte Vorauszahlung oder Anzahlung reserviert. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist Hearts & Tails AG berechtigt, die Reservation aufzuheben und anderweitig zu disponieren sowie nach Ansetzung einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche nach Ziffer 13 bleiben vorbehalten.
- Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib- und Rechenfehler in Offerten, Preisangaben und Bestätigungen berechtigen Hearts & Tails AG zur Berichtigung oder zum Rücktritt, ohne dass daraus Ersatzansprüche entstehen.
- Angaben zu Gewicht, Mass, Farbe, Jahrgang, Alkoholgehalt und Beschaffenheit sind Richtwerte. Handelsübliche Abweichungen sowie produktions- und naturbedingte Schwankungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
3. Preise
- Massgebend sind die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich die Preise netto ab Lager Basel, ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Abgaben und Gebühren. Gegenüber Konsumenten werden die Preise gemäss Preisbekanntgabeverordnung inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
- Für Bestellungen unterhalb des publizierten Mindestbestellwerts kann ein Kleinmengenzuschlag erhoben werden. Express-, Termin-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagslieferungen werden zusätzlich verrechnet.
- Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung die Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport, Verpackung, Personal, Steuern oder Abgaben, ist Hearts & Tails AG bei einer vereinbarten Frist von mehr als vier Monaten berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Gegenüber Konsumenten berechtigt eine Preiserhöhung von mehr als 5 % zum Rücktritt vom Vertrag.
- Leihmaterial (Harasse, Fässer, Gläser, Zapfanlagen, Mobiliar und dergleichen) bleibt Eigentum von Hearts & Tails AG. Es ist gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben. Für nicht oder beschädigt zurückgegebenes Leihmaterial wird der Wiederbeschaffungswert verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung und Anzahlung
- Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug in CHF zahlbar. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Bei Anlässen, Vermietungen und Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts geschuldet. Bei Neukunden und bei Konsumenten beträgt die Anzahlung 100 %. Sie ist innert 10 Tagen ab Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zu leisten.
- Wird ein Auftrag weniger als 14 Tage vor dem Leistungs- oder Veranstaltungstermin bestätigt, ist die verlangte Vorauszahlung sofort fällig.
- Die Anzahlung ist Vorauszahlung und stellt kein Reugeld dar (Art. 158 Abs. 1 OR); ein Recht des Kunden, sich gegen Verzicht auf die Anzahlung vom Vertrag zu lösen, besteht nicht. Bei Durchführung wird sie an die Schlussrechnung angerechnet.
- Bei Annullierung wird die Anzahlung an die geschuldete Annullierungsentschädigung sowie an bereits entstandene, nicht vermeidbare Kosten angerechnet. Ein Überschuss wird dem Kunden zurückerstattet. Ein weitergehender Schaden bleibt nur vorbehalten, soweit er nicht bereits durch die pauschalierte Entschädigung nach Ziffer 13 abgegolten ist.
- Hearts & Tails AG ist berechtigt, weitergehende Vorauszahlung, Barzahlung bei Lieferung oder Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei Neukunden und Auslandaufträgen.
- Gegenüber Geschäftskunden ist die Verrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen. Konsumenten können mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.
- Zahlungen werden unabhängig von anderslautenden Bezeichnungen zunächst an Kosten, dann an Zinsen und zuletzt an die älteste offene Hauptforderung angerechnet.
5. Zahlungsverzug
- Die Fälligkeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsfrist. Ist ein bestimmter Verfalltag vereinbart oder ergibt sich dieser aus der Rechnung, gerät der Kunde mit dessen Ablauf ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). In den übrigen Fällen tritt Verzug mit der Mahnung ein.
- Ab Verzugseintritt schulden Geschäftskunden einen Verzugszins von 10 % pro Jahr. Gegenüber Konsumenten beträgt der Verzugszins 5 % pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR).
- Für jede notwendige Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben. Weitergehende tatsächlich entstandene Kosten für Inkasso, Betreibung und Rechtsverfolgung werden nur ersetzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei Verzug ist Hearts & Tails AG berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung fällig zu stellen, ausstehende Lieferungen und Leistungen einzustellen, Kreditlimiten zu streichen und nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Hearts & Tails AG ist berechtigt, Forderungen gegenüber Geschäftskunden an Dritte, insbesondere an Inkasso- und Factoringunternehmen, abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hearts & Tails AG. Der Kunde ermächtigt Hearts & Tails AG, den Eigentumsvorbehalt im Register am Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden gemäss Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, und wirkt daran mit.
- Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware sorgfältig, versichert sie ausreichend und informiert Hearts & Tails AG unverzüglich über Zugriffe Dritter, Pfändungen oder Insolvenzverfahren.
7. Lieferung, Transport und Gefahrübergang
- Lieferfristen und Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden zu den geltenden Ansätzen. Innerhalb der Schweiz liefert Hearts & Tails AG versandkostenfrei ab einem Bestellwert von CHF 80.– bei Konsumenten und ab CHF 500.– bei Geschäftskunden.
- Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschliesslich an Geschäftskunden. An Konsumenten liefert Hearts & Tails AG nur innerhalb der Schweiz; Bestellungen von Konsumenten mit Lieferadresse im Ausland werden nicht ausgeführt und bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
- Auslandlieferungen an Geschäftskunden erfolgen frei Frachtführer (FCA Incoterms® 2020, Gärtnerstrasse 46, 4057 Basel). Hearts & Tails AG übernimmt Verlad und Ausfuhrabwicklung und stellt die anfallenden Kosten gesondert in Rechnung. Einfuhrabgaben, Einfuhrverzollung sowie Bewilligungen, Registrierungen und Kennzeichnungspflichten im Bestimmungsland sind Sache des Kunden.
- Gegenüber Geschäftskunden geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transportführer oder mit Bereitstellung ab Lager auf den Kunden über.
- Gegenüber Konsumenten bleibt Hearts & Tails AG bis zur Ablieferung am vereinbarten Ort für die vertragsgemässe Lieferung verantwortlich; die Gefahr geht erst mit Ablieferung über.
- Die Haftung des beauftragten Transportunternehmens richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und dessen Beförderungsbedingungen. Soweit die Gefahr auf einen Geschäftskunden übergegangen ist, tritt Hearts & Tails AG ihm auf Verlangen ihre Ansprüche gegen das Transportunternehmen ab.
- Äusserlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg zu vermerken und Hearts & Tails AG unverzüglich zu melden. Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen erschweren oder ausschliessen.
- Eine über die Haftung des Transportunternehmens hinausgehende Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
8. Annahmeverzug und Lagerentschädigung
- Der Kunde sorgt für eine ungehinderte Anlieferung (Zufahrt, Zugang, Abladehilfe, Bewilligungen). Ist die Anlieferung aus Gründen, die Hearts & Tails AG nicht zu vertreten hat, nicht möglich, werden Wartezeit, vergebliche Anfahrt, Zwischenlagerung und Wiederanlieferung zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über und die Ware lagert auf seine Kosten.
- Wird bereitgestellte Ware nicht fristgerecht abgeholt oder angenommen, verrechnet Hearts & Tails AG eine Lagerentschädigung von 0.5 % des Auftragswerts pro angefangene Woche, mindestens CHF 25.– pro Woche, insgesamt höchstens 20 % des Auftragswerts. Der Nachweis höherer tatsächlicher Lagerkosten bleibt vorbehalten.
- Ist die Höchstgrenze erreicht, kann Hearts & Tails AG dem Kunden schriftlich eine letzte Frist von 30 Tagen ansetzen. Nach unbenutztem Ablauf ist Hearts & Tails AG berechtigt, die Ware nach vorgängiger Anzeige bestmöglich zu verwerten oder, sofern eine Verwertung nicht möglich oder unverhältnismässig ist, zu vernichten. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; ein Verwertungserlös wird angerechnet.
9. Prüfung und Mängelrüge
- Geschäftskunden prüfen die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel. Offensichtliche Mängel sind innert 5 Kalendertagen ab Ablieferung schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR).
- Konsumenten melden Mängel innert angemessener Frist nach deren Entdeckung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei leicht verderblichen Waren ist die Beanstandung in jedem Fall sofort bei Ablieferung anzuzeigen, damit der Zustand der Ware festgestellt werden kann.
- Beanstandete Ware ist bis zum Abschluss der Prüfung sachgerecht aufzubewahren und Hearts & Tails AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Geschäftskunden sind nicht berechtigt, wegen Reklamationen fällige Zahlungen zurückzubehalten.
10. Gewährleistung
- Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leistet Hearts & Tails AG nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber Geschäftskunden sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen, solange Hearts & Tails AG zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit ist. Gegenüber Konsumenten bleiben die gesetzlichen Rechtsbehelfe vorbehalten.
- Gegenüber Geschäftskunden wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Ablieferung verkürzt. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; diese werden nicht verkürzt (Art. 210 Abs. 4 OR).
- Keine Gewährleistung besteht für gewöhnliche Alterungs- oder Verderbserscheinungen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums sowie für Mängel, die auf unsachgemässe Lagerung, Kühlung, Behandlung oder Weiterverarbeitung, auf natürliche Alterung, auf übliche Abweichungen bei Naturprodukten oder auf Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind.
- Ersetzte Ware geht in das Eigentum von Hearts & Tails AG über.
11. Haftung
- Die Haftung von Hearts & Tails AG ist beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Datenverlust und Reputationsschäden. Die Haftung für Hilfspersonen ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR ausgeschlossen.
- Soweit eine solche Begrenzung zulässig ist, ist die Haftung auf den Wert der betreffenden Lieferung oder Leistung beschränkt.
- Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR), die zwingende Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz sowie übriges zwingendes Recht.
12. Rückgabe und Umtausch
- Für gewöhnliche Online- und Fernabsatzkäufe besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Widerrufsrechte für besondere Vertriebsformen bleiben vorbehalten.
- Eine Rücknahme einwandfreier Ware erfolgt freiwillig, setzt die vorgängige Zustimmung von Hearts & Tails AG voraus und bedingt ungeöffnete, verkaufsfähige Originalware. Hearts & Tails AG kann dafür eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Warenwerts, mindestens CHF 50.–, erheben. Sonderanfertigungen, kundenspezifische Produkte, angebrochene Gebinde und leicht verderbliche Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
13. Events, Anlässe, Catering und Barbetrieb
- Diese Ziffer gilt ergänzend für Anlässe, Catering, Barbetrieb, Degustationen und Workshops.
- Die definitive Teilnehmerzahl ist Hearts & Tails AG spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass mitzuteilen. Diese Zahl bildet die Grundlage der Abrechnung, auch wenn weniger Personen erscheinen. Zusätzlich erscheinende Personen werden zusätzlich verrechnet. Eine vereinbarte Mindestkonsumation bleibt geschuldet.
- Annulliert der Kunde einen bestätigten Anlass, schuldet er eine pauschalierte Annullierungsentschädigung: bis und mit 15 Kalendertage vor dem Termin keine Entschädigung; von 14 bis 8 Kalendertagen vorher 25 %; von 7 Kalendertagen bis 49 Stunden vorher 50 %; ab 48 Stunden vorher 100 % des Auftragswerts.
- Zusätzlich geschuldet sind in jedem Fall bereits angefallene, nicht vermeidbare Fremdkosten, Sonderanfertigungen und beschaffte Frischware.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass Hearts & Tails AG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Anzahlung wird nach Ziffer 4 angerechnet.
- Findet der Anlass beim Kunden oder an einem von ihm bestimmten Ort statt, trägt er das Risiko der Verfügbarkeit und Eignung dieses Orts. Fällt der Anlass aus Gründen aus, die diesen Ort betreffen – namentlich Sturm-, Wasser- oder Brandschaden, Unbenutzbarkeit, Ausfall von Infrastruktur oder Personal des Kunden, fehlende Bewilligungen oder eine ungenügende Teilnehmerzahl –, gilt dies als Annullierung durch den Kunden.
- Kann ein Anlass an einem Standort von Hearts & Tails AG aus Gründen nicht stattfinden, die Hearts & Tails AG zu vertreten hat oder die ihre Sphäre betreffen, bietet Hearts & Tails AG einen Ersatztermin an. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
- Wird die Durchführung durch eine behördliche Anordnung untersagt, die sich nicht spezifisch gegen eine Partei richtet, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Geschuldet bleiben bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene, nicht vermeidbare Fremdkosten; eine pauschalierte Annullierungsentschädigung entfällt.
- Anstelle einer Annullierung kann der Kunde eine einmalige Verschiebung auf einen von Hearts & Tails AG zu bestätigenden Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten verlangen. Bereits angefallene Kosten werden auch in diesem Fall verrechnet.
- Der Kunde ist verantwortlich für den Veranstaltungsort, die erforderlichen Bewilligungen, die Einhaltung der gastgewerbe-, lärmschutz-, lebensmittel- und jugendschutzrechtlichen Vorschriften, allfällige Urheberrechtsabgaben sowie die Sicherheit vor Ort. Er stellt Hearts & Tails AG von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf seinen Verantwortungsbereich zurückgehen.
- Der Kunde stellt einen geeigneten, zugänglichen Aufstellplatz sowie Strom- und Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung und sorgt für Zufahrt und Parkmöglichkeit.
- Bei Anlässen im Freien hat der Kunde für geeigneten Witterungsschutz zu sorgen. Witterung allein berechtigt nicht zur entschädigungslosen Absage.
- Der Kunde haftet für Schäden, die er, seine Gäste oder Beauftragten an Personal, Material und Einrichtungen von Hearts & Tails AG verursachen.
- Eine Verpflichtung zur Leistung über die vereinbarte Dauer hinaus besteht nicht. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung von Hearts & Tails AG und wird gesondert vereinbart.
- Hearts & Tails AG ist berechtigt, den Ausschank an einzelne Personen zu verweigern, insbesondere bei erkennbarer Alkoholisierung oder fehlendem Altersnachweis.
14. Miete von Material
- Vermietetes Material bleibt Eigentum von Hearts & Tails AG. Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur Rückgabe für Verlust, Diebstahl und Beschädigung und sorgt für eine ausreichende Versicherung.
- Das Material darf nur bestimmungsgemäss und am vereinbarten Ort eingesetzt werden. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hearts & Tails AG.
- Verspätet zurückgegebenes Material wird zum vollen Tagesansatz weiterverrechnet. Reinigungs- und Instandstellungskosten sowie der Wiederbeschaffungswert fehlender Teile gehen zu Lasten des Kunden.
- Hearts & Tails AG kann eine Kaution verlangen. Diese wird nach ordnungsgemässer Rückgabe abzüglich allfälliger Forderungen zurückerstattet.
15. Jugendschutz und Abgabe alkoholischer Getränke
- Alkoholische Getränke werden ausschliesslich an Personen abgegeben, welche die gesetzlichen Altersgrenzen erfüllen. Gegorene Getränke wie Bier und Wein werden nicht an Personen unter 16 Jahren, gebrannte Wasser und spirituosenhaltige Getränke nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben. Strengere kantonale Vorschriften bleiben vorbehalten.
- Hearts & Tails AG kann jederzeit einen amtlichen Altersnachweis verlangen und die Abgabe bei fehlendem oder ungenügendem Nachweis verweigern.
- Der Kunde gibt alkoholische Produkte nicht an Personen weiter, welche die gesetzlichen Altersgrenzen nicht erfüllen, und bestellt nicht im Namen oder auf Rechnung einer Drittperson, um Jugendschutzvorschriften zu umgehen.
- Bei Weitergabe und Ausschank beachtet der Kunde die lebensmittel- und alkoholrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Beschränkung auf produktbezogene Werbung für Spirituosen.
16. Höhere Gewalt
- Hearts & Tails AG haftet nicht für Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung infolge von Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs, namentlich Naturereignissen, Unwettern, Epidemien, behördlichen Massnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Lieferausfällen von Vorlieferanten, Arbeitskonflikten, Transportstörungen, Cyberangriffen und Betriebsstörungen.
- Solche Ereignisse berechtigen Hearts & Tails AG, die Leistung um die Dauer der Behinderung aufzuschieben oder, wenn sie länger als 30 Tage andauert, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
- Für Anlässe gilt Ziffer 13.
17. Datenschutz
- Hearts & Tails AG bearbeitet Personendaten nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Bearbeitung erfolgt zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Bonitätsprüfung, Forderungseintreibung sowie zur Pflege der Kundenbeziehung.
- Hearts & Tails AG kann für die Vertragsabwicklung Dritte beiziehen (Logistik, Zahlungsdienste, Inkasso, IT) und ihnen die dafür erforderlichen Daten bekanntgeben.
- Erfolgt eine Alters- oder Identitätsprüfung, beschränkt sich die Bearbeitung auf das dafür Erforderliche. Einzelheiten zum Verfahren regelt die Datenschutzerklärung.
- Einzelheiten, insbesondere zu Bearbeitungszwecken, Aufbewahrung und den Rechten der betroffenen Personen, regelt die Datenschutzerklärung von Hearts & Tails AG.
18. Salvatorische Klausel
- Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck im gesetzlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
- Ist eine Bestimmung lediglich in ihrem Umfang unzulässig, gilt sie mit dem zulässigen Umfang als vereinbart.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der Kunde überträgt Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Hearts & Tails AG auf Dritte.
- Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen.
- Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist Basel-Stadt ausschliesslicher Gerichtsstand. Für Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände; zwingende internationale Konsumentengerichtsstände bleiben ebenfalls vorbehalten.